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Auslaufen der Schrankenregelung §52a


Als Landeselternbeirätin bin ich vom Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (www.urheberrechtsbuendnis.de) auf das Auslaufen der Schrankenregelung nach §52a zum Ende des Jahres 2012 und auf die Gefahren einer weiteren Beschränkung des offenen Informationszugangs und -umgangs für Bildungs- und Forschungseinrichtungen angesprochen worden. Wer kann mir raten, ob und wie die Landeselternvertreter hier aktiv werden sollten?


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